Freie Fahrt für Oldtimer
Nach einer Gesetzesänderung im Straßenverkehrsgesetz war die Aufregung bei den Oldtimerfans groß. Die Oldtimer sollten angeblich bald nicht mehr am öffentlichem Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Aber die Aufregung um die Änderung war offenbar unbegründet; der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobile Kultur im Deutschen Bundestag (PAK) und Bundestagsabgeordneter, Carsten Müller (CDU), stellte den Sachverhalt richtig und erklärt den Hintergrund der Gesetzesänderung.
Von offenen Unmutsäußerungen bis zum Einbringen einer Online-Petition – das „Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wirbelte viel Staub auf.
Was war geschehen? Letztlich nichts. Die Bundestags-Drucksache 19/28684, eingebracht am 19.April und verabschiedet am 20. Mai, wurde von der Oldtimerszene offenbar gründlich missverstanden. Von drohenden regionalen Fahrverboten für historische Fahrzeuge war die Rede, kurzfristig von jedem Bürgermeister durchsetzbar.
Worum es tatsächlich ging, stelle am 23.Juni Carsten Müller richtig. Zitat: „Fahrverbote für Historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles, was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst“.
Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absetzung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM 16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz, und es sind keinerlei Verschärfungen vorgenommen worden, die die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehrs für Oldtimer einschränken würden.
Bericht: Andreas Schmalz