Allgemeine Geschäftsbedingungen NORDISCH LIFESTYLE

  1. Ein “Anzeigenauftrag“ ist – im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten im den Magazin “Nordisch Lifestyle“ mit dem Zweck der Verbreitung.
  2. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste.
  3. Anzeigenbuchungen sind mit der Annahme durch den Verlag bindend. Bei Stornierungen nach der Anzeigenannahme fallen 30% pauschalisierte Stornogebühren an. In der Zeit von 4 Wochen bis Anzeigenschluss fallen bei Stornierungen 50% pauschalisierte Stornokosten an. Bei Stornierungen nach Druckunterlagenschluss fallen pauschalisierte Stornokosten von 75% an.
  4. Platzierungswünsche innerhalb des Magazins können nur bei einem Aufpreis von 10% berücksichtigt werden. Alle anderen Anzeigen werden bestmöglich platziert.
  5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Dieser Anzeigentyp, der aufgrund der redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar ist, wird als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich gekennzeichnet.
  6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagen Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nur nach Absprache mit dem Verlag angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  7. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der Anzeige übernimmt der Auftraggeber die Haftung; er hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Für den Fall der Veröffentlichung einer Gegendarstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten zu tragen – nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckvorlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete Druckvorlagen oder beschädigte Beilagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten.
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  11. Der Verlag liefert zu jeder gebuchten Veröffentlichung mind. ein Belegexemplar.
  12. Rechnungen werden unverzüglich nach Auftragserteilung (oder jeweils 30 Tage vor Redaktionsschluss bei Mehrfachbuchungen im Voraus) übersandt . Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt pro Ausgabe.
  13. Rabatte und Aktionen sind nicht kombinierbar. Der Neukunderabatt wird auf die erste Anzeige gewährt. Der Frühbucherrabatt ist befristet und gilt für die bis zum Ablauf der Frist getätigten Buchungen. Der Frühbucherrabatt wird bei den jeweiligen Rechnungen pro Ausgabe zum Abzug gebracht. Mengenrabatte gelten ausschliesslich bei Buchungen im Voraus.
  14. Bei Zahlungsverzug berechnet der Verlag Verzugszinsen in Höhe von 8%. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen –ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel – von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  15. Bei Unwirksamkeit einer Klausel bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rendsburg.

Stand: Januar 2023